
Energieausweis – schnell und rechtssicher
Ob Verkauf, Vermietung oder Verpachtung: Seit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein gültiger Energieausweis Pflicht. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt und bei Vertragsabschluss übergeben werden – bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 €.
Welcher Energieausweis ist der richtige?
Verbrauchsausweis: Basiert auf den tatsächlichen Energieverbräuchen der letzten drei Jahre. Kostengünstiger, aber abhängig vom Nutzerverhalten. Zulässig für Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder Bauantrag nach 1977.
Bedarfsausweis: Basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes – unabhängig vom Nutzerverhalten. Pflicht für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977 (ohne Nachweis der Wärmeschutzverordnung). Aussagekräftiger und empfohlen bei geplantem Verkauf.
Unser Service:
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Erstellung von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen
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Beratung, welcher Ausweis für Ihr Gebäude vorgeschrieben bzw. sinnvoll ist
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Rechtssichere Ausstellung gemäß GEG
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Schnelle Bearbeitung – in der Regel innerhalb weniger Tage
Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Sprechen Sie uns an – wir erstellen Ihren Ausweis unkompliziert und zuverlässig.
